Transzendentale Dialektik – Kant

Welchen Platz die Dialektik in der Philosophie von Kant einnimmt, zeichnet sich bereits  an der Gliederung seines bedeutendsten Werkes, der „Kritik der reinen Vernunft“,  ab. Die ganze Schrift gliedert sich in eine Elementarlehre und eine Methodenlehre. Die zuerst ausgebreitete Elementarlehre besteht aus einer Ästhetik, die von Raum und Zeit als Anschauungsformen handelt, und einer Logik. Die Logik wiederum hebt mit einer Analytik an. Zum bei weitem größeren Teil aber besteht sie aus einer Dialektik. Der größte Teil der „Kritik der reinen Vernunft“ ist der Dialektik gewidmet. Die Analytik, mit welcher die Logik beginnt, ist mit dem Verstand befaßt, insbesondere mit den Verstandesbegriffen, die auch Kategorien genannt werden. Die Dialektik hingegen hat rundum mit reiner Vernunft zu schaffen. Sie hat ihren „Sitz“, wie es anschaulich heißt, in der Vernunft. Mit einer gewissen Anhänglichkeit gegenüber der vom Verstand unterscheidbaren Vernunft war die Dialektik ja schon an ihrer Wiege vorgestellt worden, durch Platon. Nach Kant vollziehen sich die typisch dialektischen Bewegungen an und mit den Begriffen der reinen Vernunft. Er nennt sie „transzendentale Ideen“. Und eine Dialektik, die sich an und mit solchen Ideen vollzieht, heißt „transzendentale Dialektik“. Sie geschieht in bestimmten Formen des Schließens. Das sind die dialektischen Schlüsse. Es sollen genau drei sein. Der eine dialektische Schluß wird „Paralogismus der reinen Vernunft“ genannt, ein weiterer „Ideal der reinen Vernunft“. Der dritte trägt den Titel „Antinomie der reinen Vernunft“. Kant selbst hat unter den drei Formen dialektischen Schließens eine Form ausdrücklich ausgezeichnet: die Antinomie. Er rät sogar dazu, „daß der kritische Leser sich mit dieser Antinomie hauptsächlich beschäftige, weil die Natur selbst sie aufgestellt zu haben scheint, um die Vernunft in ihren dreisten Anmaßungen stutzig zu machen und zur Selbstprüfung zu nötigen.“ (Prolegommena, Kants ges. Schriften, Bd. IV, S. 341). In dieser Weise soll hier seine Dialektik vorgestellt werden, hauptsächlich entlang der sogenannten Antinomie.

WAS EINE ANTINOMIE IST. Sie ist der „Widerstreit der Gesetze“, definiert Kant (KrV, Kants ges. Schriften, Bd. III, S. 282). Der formelhafte Ausdruck „Widerstreit der Gesetze“ entspricht recht direkt der aus dem Griechischen geschöpften Wortbildung „Antinomie“. Das Wort geht nach der einen Seite hin auf „nomoi / Gesetze“ zurück und enthält andererseits die mit „wider“ übertragbaren Vorsilben „Anti“. „Wider“ und „Gesetze“ – Widerstreit der Gesetze. Die Sache selbst, die auf diese Weise bezeichnet wird, läßt sich in klassisch gewordenen Begriffen folgendermaßen fassen. Erstens. Eine Antinomie macht stets einen Widerspruch aus. Der Widerspruch wiederum, auch Kontradiktion genannt, will nicht mit einem Gegensatz verwechselt werden. Davon war bereits die Rede. Während bei einem Gegensatz, auch Konträres genannt, die äußersten Enden auf einer Abstufungsebene zusammenbestehen, liegt der Widerspruch in dem Zugleich von etwas mit seiner Negation. Jede Antinomie ist solch ein Zugleich von etwas mit seiner Negation, ein Widerspruch. Nur Widersprüche taugen zur Antinomie. Zweitens. Nicht jeder Widerspruch aber ist eine Antinomie. Die Antinomie macht einen besonderen Widerspruch aus. Es muß sich deshalb zwischen antinomischen und nicht antinomischen Widersprüchen unterscheiden lassen. Wann stellt ein Widerspruch in der Tat eine Antinomie dar? Wenn es sich bei ihm um einen beidseitig notwendigen, nach beiden Seiten hin notwendig bestimmten, beiderseits denknotwendigen Widerspruch handelt. Das meint die bündige Formel „Widerstreit der Gesetze“. Der Ausdruck „Gesetz“ steht dabei als Inbegriff von allem allgemein notwendig Bestimmten. Ein nicht antinomischer Widerspruch dagegen liegt vor, wenn die Behauptung von etwas und seiner Negation gerade nicht beiderseits denknotwendig geschieht, wenn sie also bestenfalls nach einer Seite hin notwendig begründet und zumindest nach der anderen Seite hin einem Mangel an Folgerichtigkeit und Kenntnis geschuldet ist. Solche Widersprüche dürfen getrost als Ungereimtheiten abqualifiziert werden.

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