BEGRÜNDUNG DER TOPISCHEN DIALEKTIK DURCH ARISTOTELES. Das Geschehen, dessen Logik diese Dialektik verhandelt und ausmacht, besteht in einer Unterredung, die über das von Platon gemeinte innere Reden hinausgeht. Sie findet zwischen leibhaftig verschiedenen Personen statt, die dabei konträre Rollen spielen. Die eine Person stellt einen Satz auf, behauptet ihn, zumal gegen Angriffe, sie verteidigt ihn. Sie wird direkt als der Aufstellende und Verteidiger bezeichnet. Die andere wird der Angreifer genannt. Sie hat den Satz auf eine noch näher zu beschreibende Weise in Frage zu stellen, ihn zu prüfen und gegebenenfalls zu widerlegen. Bei dem Geschehen handelt es sich offenkundig um eine Kontroverse. Das Dialektische an der Kontroverse besteht im Widerspruch als Widersprechen und im Widersprechen als wechselseitige Sprechhandlung, mag sie mündlich oder schriftlich ausgeführt werden. In Gestalt der Kontroverse bildet der Widerspruch nicht bloß eine kahle Beziehung zwischen solchen Handlungen, sondern selbst auch eine Sprechhandlung. Die Kontoverse kennt eine ihr eigentümliche Logik, eine Logik des Behauptens, Infragestellens, Verteidigens und Widerlegens. Bei ihr handelt es sich nicht einfach um eine Schlußlogik, gleichwohl gewisse Formen des logischen Schließens dazugehören. Die Schlußlogik hatte Aristoteles bereits in seinem zweibändigen Werk „Analytik“ behandelt. Die Dialektik als Logik der Kontroverse verhandelt er in einem gesonderten Text, der den erläuterungsbedürftigen Titel „Topik“ trägt. Die „Analytik“ wie die „Topik“ gehören zu einer Abteilung seiner Werke, die unter dem Obertitel „Organon“ steht. Beiden Schriften gemeinsam ist der Werkzeugcharakter, den der Begriff des Organons verheißt. Wenn Aristoteles innerhalb des Organons seine Analytik noch um eine Topik ergänzt hat, dann deshalb, weil die Logik der Kontroverse von der Schlußlogik zwar nicht getrennt werden darf, wohl aber von ihr unterschieden werden kann und muß. Sie stellt eben eine Logik der Infragestellung, Prüfung, Widerlegung und Verteidigung von Auffassungen dar. Die beginnt damit, von welcher besonderen Art schon eine Frage sein muß, um folgerichtig in eine Kontroverse münden zu können, das heißt, um einen Streitsatz herzugeben.
STREITSÄTZE – PROBLEM, DIALEKTISCHES PROBLEM, PARADOXES PROBLEM. Der Streitsatz ist die logische Triebfeder der Kontroverse. Aristoteles qualifiziert ihn mit drei Begriffen (Topik 101b, 104a – 105a). Erstens: das Problem. Nur ein Problem taugt zum Streitsatz. Was aber ist ein Problem? Jemand stellt einen Satz auf, beispielsweise den Satz „Jede Lust ist ein Gut“. Nun findet sich ein anderer, der den Anspruch erhebt, diesen Satz zu prüfen. Seinen Anspruch artikuliert und resümiert er, indem er den Satz in eine Frage von ganz bestimmter Form überführt, in die Form „Ist jede Lust ein Gut oder nicht?“ In dieser Frageform gerät der Satz zu einem, wie es wörtlich heißt, Problem. Die markierte Frageform ist dem Autor der „Topik“ wichtig, Er will, daß man sie nicht verwechselt mit der einfachen Frageform „Ist jede Lust ein Gut?“. Die einfache Frage, ob jede Lust ein Gut ist, stelle lediglich eine Prämisse dar, noch nicht ein Problem. Für ein Problem ist sie zu linear. Um ein echtes Problem handelt es sich erst bei der alles andere als linearen Frage, ob jede Lust ein Gut ist, oder ob sie das nicht ist. Allgemein gesagt, ein Problem besteht darin, daß etwas und seine Negation zugleich befragt, zusammen erfragt wird. Indem eine positive Möglichkeit und ihre Negation erfragt werden, indem ihre Konjunktion befragt wird, stellt das Problem einen Widerspruch zur Entscheidung. Und indem die Konjunktion von etwas mit seiner Negation derart fraglich wird, erscheint sie als Alternative: etwas oder seine Negation. Mit anderen Worten, die Frage gilt der Konjunktion von etwas mit seiner Negation, sie ist auf diese Konjunktion gerichtet, auf einen Widerspruch, aber als Frage, als frageförmiger Gedanke macht sie aus der Konjunktion eine Alternative: etwas oder die Negation desselben. Das eröffnet folgerichtig eine Kontroverse. Um diesen Punkt noch in einer Zuspitzung deutlicher zu machen. Die zu späterer Zeit als besonders tiefsinnig geltenden Warum-Fragen stellen im Lichte der „Topik“ keine Probleme dar. Die Frage zum Beispiel, warum der Mensch nach Lust strebt, kann danach nicht als ein Problem durchgehen. Das vermag höchstens eine Frage wie: „Ist die Begierde der Grund des Strebens nach Lust oder nicht?“ In dieser Fassung wird wieder eine positive Möglichkeit und deren Negation erfragt, stellt das Fragen einen Widerspruch zur Entscheidung. In dem angegebenen Sinne ein Problem darzustellen, macht eine notwendige Bedingung für jeglichen Streitsatz aus. Eine hinreichende Bedingung allerdings ist das noch nicht. Es muß noch etwas hinzukommen, damit uneingeschränkt von einem Streitsatz gesprochen werden kann.
Zweitens: das dialektische Problem. Allein ein dialektisches Problem gibt in hinreichender Weise einen Streitsatz her. Und nicht jedes Problem ist schon ein dialektisches (Top. 104a). Es gibt auch Fragen, die zwar die angegebene Form eines Problems aufweisen, deren Beantwortung jedoch dermaßen flach auf der Hand liegt, daß sie keineswegs zu Streitsätzen taugen. Denn niemand, der bei Verstand ist, heißt es, wird ein Problem zur Diskussion stellen, bei dem es für alle oder die meisten Menschen offensichtlich ist, wie es zu entscheiden sei. Das sind nicht dialektische Probleme. Dialektisch fällt ein Problem erst aus, wenn nicht nur etwas und seine Negation zugleich erfragt bzw. befragt wird, sondern darüber hinaus seine Entscheidung unselbstverständlich ist. Dies sei der Fall, wenn entweder die beiden Möglichkeiten, es zu entscheiden, für gleichermaßen unrichtig gehalten werden, oder die Menge es anders entscheidet als die Fachleute, oder aber seine Entscheidung sowohl innerhalb der Menge als auch unter den Fachleuten strittig ist, wie etwa bei der Frage, ob jede Lust ein Gut und als solches wählenswert ist oder nicht (Top. 104b). „Dialektisch“ bedeutet hier soviel wie: umstritten sein, auf Widerrede und Widerspruch stoßen, kontrovers beschieden werden. Aus dem weiten Kreis der dialektischen Probleme will Aristoteles schließlich noch eine besondere Gestalt ausdifferenzieren. Drittens: das paradoxe Problem. Als paradox wird urtümlich ein Gedanke bezeichnet, der buchstäblich neben der doxa, neben der herrschenden Meinung liegt, von ihr abfällt, mit ihr kollidiert. Eine dialektische Problemstellung tut das, fällt paradox aus, wenn sie nicht nur von der Menge anders als von den Fachleuten beurteilt wird bzw. von einem Teil der Menge und der Fachleute anders beurteilt wird als von einem anderen Teil, sondern einer geradezu herrschenden Meinung zuwiderläuft, nichtsdestotrotz aber doch von einem angesehenen Weisen vertreten wird. Als viele Jahrhunderte nach Aristoteles ein Gelehrter namens Kopernikus sich die Frage stellte „Dreht sich die Sonne um die Erde oder nicht?“, hatte er ein paradoxes Problem.
TOPEN. Aristoteles will mit seiner Schrift einer Kultivierung der intellektuellen Kontroverse zuarbeiten, indem er vor allem sogenannte Topen markiert und auflistet. Diesem Anliegen ist auch der auf den ersten Blick merkwürdige Titel der Schrift geschuldet. „Topen“ ist die eingedeutschte Form des griechischen Ausdrucks „topoi“, der wiederum bildet den Plural zu „Topos“, und „Topos“ bedeutet Ort, „Topen“ also Örter. Gemeint sind natürlich nicht irgendwelche Austragungsorte von Streitgesprächen wie die berühmte Wandelhalle „peripatos“, in der sich Aristoteles mit seinen Schülern traf. Gemeint sind Örter an und in Sätzen. Und das klingt schief. Was soll das sein – Örter in und an Sätzen? Plausibler wird der Ausdruck, wenn wir für „Örter“ gewisse räumlich örtliche Begriffe wie „Punkte“ oder „Stellen“ einsetzen. An einem Satz finden sich gewisse Punkte, in einem Satz gewisse Stellen, das kann man sich vorstellen. Gemeint ist aber noch etwas Genaueres, etwas wie neuralgische Punkte und typische Schwachstellen, bei denen eine kritische Prüfung und Widerlegung jener Sätze ansetzen kann, den Hebel ansetzen kann und der Verteidiger sich behaupten muß. Um das an Beispielen zu verdeutlichen, an zwei ausgewählten Topen. Zum einen. An beliebigen aufgestellten Sätzen findet sich ein Topos, ein neuralgischer Punkt, den Aristoteles im fünften Kapitel des zweiten Buchs seiner Schrift markiert (Top. 112a 17 – 21). Was immer jemand über irgend etwas behauptet, stets hat er damit mehr als das ausdrücklich behauptete gesagt. Zusammen mit dem ausdrücklich behaupteten hat er immer auch das gesagt, was es anerkanntermaßen impliziert, was es voraussetzt, unterstellt und zur Konsequenz hat. Wer zum Beispiel behauptet, ein ganz bestimmtes Wesen sei ein Mensch, der hat damit implizit behauptet, dieses Wesen sei ein Lebewesen, zweibeinig, beseelt sowie dem Einsehen und Lernen zugänglich. All das impliziert ja der auf das Wesen angewandte Begriff des Menschen einer weithin anerkannten Auffassung nach. Diese Implikationen der aufgestellten Behauptung bilden einen Topos, ihren Topos. Das ist die Stelle, von der her ein Angreifer sie kritisch prüfen und gegebenenfalls widerlegen kann. Wenn jenem Wesen zugesprochen wird, ein Mensch zu sein, dann muß es folgerichtig darauf befragt werden können, ob es ebensogut ein Lebewesen, zweibeinig, beseelt sowie dem Einsehen und Lernen zugänglich sei. Wenn das nun auch nur in einem Punkt nicht bejaht werden kann, sondern verneint werden muß, kann folgerichtig der ganzen Behauptung in begründeter Weise widersprochen werden. Ein weiteres Exempel. Gesetzt, es werden Aussagen über jeweils bestimmte Ganzheiten und deren Zusammensetzung aus Teilen und Elementen gemacht, wie zum Beispiel die Aussage, daß ein Lebewesen die Zusammensetzung von Leib und Seele sei. Einen Topos oder neuralgischen Punkt an Aussagen dieser Art kennzeichnet Aristoteles im 14. Kapitel des sechsten Buches (Top. 151a 20! – 27?). Er besteht in der logischen Beziehung zwischen der Besonderheit des jeweils angesprochenen Ganzen einerseits und der Art, wie seine Zusammensetzung gefaßt wird, andererseits. Ob und wie sich die Fassung der Zusammensetzung mit der Besonderheit des angesprochenen Ganzen verträgt, darin besteht er näher. Das ist die Stelle, an der die Prüfung der Aussage ansetzen und gegebenenfalls zur Widerlegung verlängert werden kann. Möglich ist, daß in der kritisch zu prüfenden Aussage dem spezifischen Begriff für das jeweilige Ganze eine angemessen spezifizierende Fassung seiner Zusammensetzung aus Teilen und Elementen entspricht. Und dann läßt sich die Aussage nicht widerlegen, jedenfalls nicht unter dem gewählten Gesichtspunkt. Möglich ist aber auch, daß die Aussage einen spezifischen Begriff für das Ganze mit einer unspezifischen Fassung seiner Zusammensetzung verknüpft. Die als Beispiel angeführte Aussage – ein Lebewesen ist eine Zusammensetzung aus Leib und Seele – macht genau das. Sie benennt ein spezifisches Ganzes – Lebewesen – und spezifische Teile – Leib und Seele – aber die Zusammensetzung faßt sie unspezifisch, indem sie von einer Zusammensetzung schlechthin und überhaupt spricht. So aber fällt sie nicht folgerichtig aus. Denn niemals läßt sich ein spezifisches Ganzes von einer unspezifischen Zusammensetzung (aus wie immer gearteten Teilen) her folgerichtig begreifen, meint Aristoteles. An den ausgezeichneten Topos schließt also folgende Logik an. Wenn für ein Ganzes eine Zusammensetzung behauptet wird, dann muß folgerichtig die Behauptung daraufhin befragt werden, ob sie die Zusammensetzung in einer der Besonderheit des Ganzen angemessenen Weise spezifiziert. Wenn sie dies vermissen läßt und dem spezifischen Ganzen eine unspezifische Zusammensetzung unterstellt, so kann ihr in begründeter Weise widersprochen werden. Zusammenfassend läßt sich sagen: Topen zu markieren, heißt zu sagen, an welchen neuralgischen Punkten, kritischen Punkten, typischen Schwachstellen, möglichen Fehlerquellen von Sätzen bei ihrer Prüfung, Widerlegung und Verteidigung wie, mit welchem Mitteln angesetzt werden kann und muß?
DIALEKTISCHE ARGUMENTE. Entschieden wird eine Streitfrage mit Argumenten. Das Widerlegen und Verteidigen, in dem die Kontroverse kulminiert und das tunlichst bei bestimmten Topen ansetzt, muß argumentativ geschehen. Als dialektische Argumente weist Aristoteles zwei Formen des logischen Schließens aus: zum einen die Induktionen, zum anderen eine bestimmte Form der Deduktionen. (Top. 105a 10 – 19). Erstens. Unter der Induktion versteht er den schlußfolgernden „Aufstieg vom Einzelnen zum Allgemeinen“. Er gibt dafür selbst ein Exempel: Wenn derjenige Steuermann, der sich auskennt, der beste Steuermann ist und es ähnlich beim Wagenlenker steht, dann wird wohl in jedem Bereich derjenige, der sich auskennt, der beste sein. Dieser Schluß ist nicht notwendig; die gefolgerte Verallgemeinerung ergibt sich nicht mit eherner Notwendigkeit aus den vorangestellten Einzelheiten. Alle Induktionen sind keine notwendigen Schlüsse. Dafür fallen sie aber meist recht anschaulich aus und würden sich dadurch dem Disput mit der Menge empfehlen. Zweitens. Von den Induktionen zu scheiden: das Schließen mit Notwendigkeit die Deduktion. An der Deduktion differenziert Aristoteles abermals zwei Formen aus, die apodiktische, beweiskräftige und keinen Widerspruch duldende einerseits und die dialektische andererseits (Top. 101a 25 – 101b 23?). Für die Logik der Kontroverse soll allein die letztere Form, die dialektische, in Betracht kommen. Was zeichnet sie aus? Apodiktische und dialektische Deduktion unterscheiden sich in der Art der Aussagen, aus denen geschlußfolgert wird, in der Art der Prämissen. Die apodiktische Deduktion ist ein Schließen aus Prinzipien. Unter Prinzipien werden Aussagen verstanden, die aus sich selbst überzeugen, die einer Begründung durch weitere Aussagen weder bedürfen noch fähig sind und die darum auch „erste und wahre Sätze“ heißen. Dem verdankt sich ihre gleichsam zwingende Beweiskraft, das Apodiktische an ihnen. Die dialektische Deduktion sei dagegen ein Schließen aus Prämissen, die „endoxa“ .genannt werden. Ein Wort, das recht vielfältig übertragen wird. Aber nachdem die Prinzipien als erste, nicht mehr begründungsbedürftige und aus sich selbst überzeugende Sätze vorgestellt wurden, hat man unter den endoxa folgendes zu verstehen; Aussagen, die nicht erste Sätze heißen können, weil sie der Begründung durch weitere Aussagen bedürftig und fähig sind, die darum von sich aus nur glaubwürdig ausfallen können, und das auch tun durch ihre Verbreitung, indem sie, wie es ausdrücklich heißt, für richtig gehalten werden von Allen oder von den Meisten oder aber von den Weisen, zumindest von den am meisten anerkannten (Top. 100a). Aus solchen Aussagen notwendig zu schließen, macht die dialektischen Deduktionen aus. Um einen Fall davon handelte es sich beispielsweise bei jenem Schluß, auf den die kritische Prüfung der Identifikation eines bestimmten Wesens als menschliches Wesen hinauslief. Ein Angreifer mag ihn etwa so formulieren: Wenn alle Menschen Lebewesen, zweibeinig, beseelt sowie zum Einsehen und Lernen fähig sind, wenn ferner das fragliche Wesen wenigstens eines der angegebenen Merkmale vermissen läßt, dann gehört dieses Wesen mitnichten zu den menschlichen Wesen; und die urtümliche Behauptung des Aufstellenden, dieses Wesen sei ein menschliches, muß als eine falsche gelten. Hier handelt es sich um ein notwendiges Schließen und um ein Schließen aus einem endoxon statt aus einem Prinzip, aus einer anerkannten, zu Aristoteles Zeiten weithin anerkannten Auffassung vom Menschen. Notwendiges Schließen aus einem endoxon, d. h. dialektische Deduktion. Drittens. Nicht allein die notwendigen Schlüsse der dialektischen Deduktion, sondern auch die nicht notwendigen Schlüsse der Induktion werden von Aristoteles als dialektische Argumente vorgestellt. Was macht beide zu dialektischen Argumenten? Worin besteht der ihnen gemeinsame dialektische Charakter? Die einen wie die anderen sind dem Widersprechen zugänglich; sie sind logisch so verfaßt, daß den Schlußfolgerungen stets widersprochen werden kann. An dem gerade bemühten Fall zeigt sich das auf folgende Weise. Die Widerlegung wurde in diesem Falle vom Angreifer zwar mit einem notwendigen Schluß angestrengt, aber nicht mit einem apodiktischen, keinen Widerspruch duldenden Schluß. Sein Obersatz – alle Menschen sind Lebewesen, zweibeinig, beseelt sowie zum Einsehen und Lernen fähig – ist genauso wie jedes andere endoxon kein erster Satz, kein von selbst überzeugender, sondern ein der Begründung bedürftiger. Dieser logische Status gibt einen Topos her, den Ansatzpunkt für einen Angriff, der nunmehr allerdings vom Verteidiger geführt wird. Der kann u. a. zu bedenken geben, daß besagter Satz zwar in einem notwendigen Schluß zur Anwendung kam, selbst aber auf ganz andere Weise gewonnen wurde. Er wird auf induktive Weise gewonnen worden sein, gestützt auf die zigfache Begegnung mit Menschen, die alle die aufgezählten vier Merkmale aufwiesen. Aber daraus, daß die Fürsprecher jenes Satzes nie andere Menschen als solche angetroffen haben, so kann der angreifende Verteidiger argumentieren, folgt nicht, daß es keine anderen gebe. Der Satz stellt also bestenfalls eine Hypothese dar. Und eine Widerlegung, die auf einer bloßen Hypothese fußt, ist fragwürdig. So gerät der für eine Widerlegung aufgebotene Schluß seinerseits zum Zielpunkt eines Widerlegens. Analog in allen Kontroversen. Dem Widersprechen wird regelmäßig widersprochen. Jedes Argument ist logisch anschlußfähig für ein Gegenargument usw. Das macht sie zu dialektischen Argumenten. „Dialektisch“ bedeutet in diesem Kontext auch das Gegenteil von „ex cathedra“.
STREITBARE VERNUNFT. Platon sah Dialektik und Vernunft, dialektisches und vernünftiges Erkennen dem Umfang nach zusammenfallen. Alle Vernunft ist danach dialektisch, alle Dialektik vernünftig. Vernunft bedient sich nach allen Seiten hin der Kraft der Dialektik, Dialektik ist in jeder Hinsicht Vernunftvermögen. Ein so weites Feld hat Aristoteles unter dem Titel „Dialektik“ nicht im Auge, sondern offenkundig etwas ungleich Spezielleres. Aber von Grund auf vernünftig, rational ist auch die Logik der Kontroverse, als welche er seine Dialektik ausbreitet. Diese Dialektik ist voller Vernunft, weil sie – sogar in intensiver Weise – ein Begründen ausmacht, ein Urteilen aus ausdrücklich angegebenen und der Prüfung ausgelieferten Gründen heraus. Das Widerlegen und Verteidigen von Aussagen, Werturteilen usw. stellt ja niemals ein einfaches Verneinen und Bejahen dar, sondern ein vermitteltes, durch Begründungen vermitteltes Verneinen und Bejahen. Unbegründet sind sie schlicht unmöglich. Der Widerspruch als Widerrede schlechthin und überhaupt ist noch ohne Begründung möglich. So etwa im Falle der strikt autoritären Widerrede und der rein auf die Tradition pochenden Verwerfung von neuen Ansichten. Aber der Widerspruch als ein wechselseitiges Widersprechen, das sich im Widerlegen und Verteidigen von Urteilen vollzieht, ist in jedem Falle allein in einer begründenden Weise zu haben. Es gehört zum Wesen des Widerlegens und des Verteidigens gegen Widerlegungen, ein begründendes Verneinen und Bejahen zu sein. Die Logik der Kontroverse ist streitbare Vernunft.