Todesstrafe

Ist es nicht gerecht, einen Mörder zur Strafe zu töten? Er hat einen Menschen umgebracht und wird dafür seinerseits getötet. Was er anderen angetan, widerfährt ihm nun selbst. So wird Gleiches mit Gleichem vergolten, äquivalent. Und tatsächlich, bindet man Gerechtigkeit an die Äquivalenz von Tat und Vergeltung, erscheint die Todesstrafe für Mörder als gerecht. Nur muß man dann bei anderen Straftaten genauso verfahren. Körperverletzung muß dann mit Körperverletzung bestraft werden, Beleidigung mit Beleidigung usw. Und das wird schon erheblich weniger einleuchten. Ja, bei vielen Delikten scheint das undurchführbar. Wie wollte man dann Kinderschändung vergelten?

Ideengeschichtlich hat das Prinzip der Äquivalenz von Tat und Vergeltung eine beträchtliche Rolle gespielt. Bei bestimmten Aspekten der Gerechtigkeit wird das Prinzip bis heute realisiert. Man denke nur an die Leistungsgerechtigkeit: ein bestimmtes Quantum geleisteter Arbeit wird mit dem äquivalenten Quantum vergegenständlichter Arbeit in Geldform vergütet. Bei der Entwicklung ihres Strafrechts hat die abendländische Kuktur allerdings einen anderen Weg beschritten. Nicht das Prinzip „Gleiches mit Gleichem vergelten“ ist dafür grundlegend geworden, sondern die Fundierung durch die Menschenrechte, zu denen auch das Recht auf Leben und auf körperliche Unversehrheit gehören. Danach schied die Toderstrafe aus dem Kreis gerechter Bestrafungen genauso aus wie die Folter aus dem Arsenal legitimer Verhörmethoden. Denn das Recht auf Leben und körperliche Unversehrheit als Menschenrecht bedeutet: Was immer ein Mensch´anstellt, niemals und nirgendwo darf  dafür ihm das Leben genommen und sein Körper gequält werden. Das ist die Konsequenz aus einem strikten Verständnis der Menschenwürde.

Unter Würde verstand Immanuel Kant den absoluten Wert. Jede Würde ist ein Wert, aber nicht jeder Wert hat den Rang der Würde. Würde ist ein besonderer Wert – der absolute, unbedingte, zu bedingungslos zu wahrender Wert. Der hauptsächliche Inhalt der Menschenrechtserklärungen besteht darin, am menschenlichen Dasein all das auszuzeichnen, was als bedingungslos zu wahrender, unter keinen Umständen einzuschränkender Wert gelten soll. Leben und körperliche Unversehrtheit gehören dazu. Eben darum gilt es als nicht gerecht, an einem Mörder mit seiner Tötung sich zu rächen und sein Eingeständnis mit Folter zu erzwingen. Das ist gewissermaßen modernes Recht. Daran gemessen erscheinen Länder mit Toderstrafe wie die USA als vormodern und die in der Türkei avisierte Wiedereinführung als Rückschritt in die Vormoderne.

Eine recht weitgehende Ablehnung der Toderstrafe hat übrigens in unseren Breiten durchaus Tradition. Bei zahlreichen gemanischen Völkern war es verpönt, einen Straftäter mit staatlicher Gewalt zu töten. Es galt als unehrenhaft, weil feige. Einen freien Mann, der unbewaffnet ist, in Ketten liegt, sich nicht zu wehren vermag,  umzubringen  war für unsere Altvorderen der Inbegriff des Feigen.

Abbildung: Cliff Bogges, Todestrafe in Texas

 

 

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